Wie führt man das Arzt-Patienten-Gespräch? Ein Leitfaden

Aufklärungsgespräch: Ein Leitfaden für das Arzt-Patienten-Gespräch

Das Aufklärungsgespräch gehört zu den herausforderndsten Bestandteilen des Arztberufes – menschlich wie juristisch bedingt. Damit du als Berufseinsteiger:in keine Scheu davor empfinden musst, haben wir dir im folgenden Artikel hilfreiche Tipps zusammengestellt. So empfiehlt es sich, bereits frühzeitig im Medizinstudium das Arzt-Patienten-Gespräch zu üben. Alles Wichtige für eine Arzt-Patienten-Kommunikation auf Augenhöhe, die den Therapieerfolg nicht gefährdet, erfährst du bei uns. Außerdem informieren wir dich über die rechtlichen Anforderungen und die Gefahren, die mit der medizinischen Aufklärung verbunden sind. 

Was versteht man unter einem Aufklärungsgespräch?

Das Recht des:der Patienten:in auf ärztliche Aufklärung ergibt sich aus seinem:ihrem Selbstbestimmungsrecht über seinen:ihren Körper und Person. Die ärztliche Aufklärung ist ein Arzt-Patienten-Gespräch, in dem der Behandlungsbedürftige Auskunft darüber erhält, worin seine Diagnose besteht, welche Therapiemöglichkeiten infrage kommen und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie wirken werden. Die Aufklärung umfasst den Nutzen und die Risiken der weiteren Behandlung. Der:die Patient:in muss vollumfänglich unterrichtet werden, damit er:sie in die Lage versetzt wird, selbstbestimmt über die weiteren Schritte und therapeutischen Maßnahmen entscheiden zu können. Im Ergebnis des Gesprächs soll die Einwilligung des:der Patienten:in zur Heilbehandlung stehen.

Was ist im Unterschied dazu ein Arzt-Patienten-Gespräch?

Es gibt nur wenige Arzt-Patienten-Gespräche, die kein klassisches Aufklärungsgespräch darstellen. Dennoch ist nicht jede Kommunikation zwischen Arzt:Ärztin und Patient:in zugleich ein Aufklärungsgespräch. Im informativen Arzt-Patienten-Gespräch stehen Themen im Vordergrund wie Krankheitsprävention, Medikamentenkontrolle, wiederkehrende Kontrollen oder die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen. Das Arzt-Patienten-Gespräch hat beratenden Charakter, beispielsweise, wenn der:die Versicherte Fragen zum gesundheitsbewussten Verhalten im Alltag hat. Der:die Arzt:Ärztin kann außerdem, abgeleitet aus dem Impfstatus des:der Patienten:in, den Hinweis auf eine fehlende Immunisierung geben. Der:die Behandelnde wird von seiner Pflicht entbunden, wenn der Patient ausdrücklich auf die Aufklärung verzichtet. Auch das abschließende Gespräch bei der Entlassung eines geheilten Patienten muss nicht unbedingt eine verpflichtende Aufklärung enthalten. 

Aufklärungsgespräch mit dem:der Patienten:in

Was muss ich als Arzt für das Aufklärungsgespräch berücksichtigen?

Das Aufklärungsgespräch muss sowohl zu Beginn als auch im Verlauf der Behandlung erfolgen. Die Aufklärung schließt jedoch nicht nur die medizinische Seite ein, der:die Erkrankte muss auch die wirtschaftlichen Konsequenzen seiner Therapie ausreichend einschätzen können. Er:Sie ist daher zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse und in welcher Höhe ausführlich zu informieren. Ein operativer oder sonstiger medizinischer Eingriff darf nur erfolgen, wenn der:die Patient:in aufgrund einer vollumfänglichen Aufklärung seine:ihre Zustimmung dazu erteilt hat.

Das Aufklärungsgespräch ist persönlich durchzuführen, damit der:die zu Behandelnde die Gelegenheit hat, sofort nachzufragen. Auf Fachbegriffe sollte weitestgehend verzichtet werden, damit die Patienten die Auswirkungen der Therapie ohne weiteres beurteilen können und nicht ständig um Erklärungen bitten müssen. Die Aufklärung hat in einer für medizinische Laien verständlichen Form zu erfolgen. Es ist geboten, den Patienten die verwendeten Fremdwörter ausführlich zu erklären und sparsam damit umzugehen. 

Das Gespräch muss rechtzeitig erfolgen. Vor größeren Operationen sollten ein paar Tage Zeit bis zum Eingriff vergehen, damit der:die Patient:in in aller Ruhe die Vor- und Nachteile für sich abwägen oder ggf. noch eine Zweitmeinung einholen kann. Arzt oder Ärztin müssen den Patienten ebenso über Behandlungsfehler informieren, wenn Gefahr für die Gesundheit des Behandelten besteht oder dieser einen konkreten Verdacht darauf äußert. 

Der:Die Arzt:Ärztin sollte sich genügend Freiraum für das Aufklärungsgespräch reservieren, in der er:sie ungestört mit dem:der Patienten:in sprechen kann. Je komplizierter der Eingriff, desto mehr Zeit sollte zur Verfügung stehen. Die Aufklärung sollte der:die Mediziner:in nie unter Zeitdruck durchführen. Der:Die Patient:in muss spüren, dass er:sie mit seinen:ihren Sorgen und Nachfragen ernst genommen wird. In den Gesprächen geht es oft um für medizinische Laien unklare, beunruhigende Befunde mit ggf. ungünstigen Perspektiven. Daher muss der:die behandelnde Arzt:Ärztin über sehr viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl verfügen, um dem:die Patienten:in eine ehrliche Gesundungsperspektive aufzeigen zu können.

Worüber muss der Arzt den Patienten aufklären?

Die Aufklärungspflicht des:der Arztes:Ärztin ist Bestandteil des Behandlungsvertrags mit dem:der Patienten:in. Gesetzlich geregelt ist dies seit Gültigkeit des Patientenrechtegesetzes im BGB. Bei der Patientenaufklärung handelt es sich um eine Berufspflicht des Mediziners:der Medizinerin. Auch bei Routinebehandlungen kann nicht vom Aufklärungsumfang abgewichen werden, der folgende Punkte umfasst:

  • Art, Umfang und Durchführung der Behandlung,
  • Folgen und Risiken des medizinischen Eingriffs,
  • Unumgänglichkeit, Vordringlichkeit, Geeignetheit und Chancen der Heilmethode,
  • alternative Vorschläge zur Behandlung.

Die Struktur des Aufklärungsgesprächs gliedert sich in verschiedene Phasen:

  1. Gesprächsauftakt mit namentlicher Vorstellung und einer offenen Frage, beispielsweise: Wie geht es Ihnen heute?
  2. Situations- und Bedarfsanalyse mit Erklärung der Befunde und Untersuchungen, der:die Patient:in muss Gelegenheit zum Nachfragen bekommen
  3. Erklärung der Therapiemöglichkeiten und Alternativen, hier können optische oder digitale Hilfsmittel zum Einsatz kommen
  4. Entscheidung, der:die Patient:in ist nach seiner:ihrer Meinung bzw. Einwänden zu fragen
  5. Gesprächsabschluss mit Klärung weiterer Schritte und Terminabsprachen sowie Anbieten bzw. Aufzeigen von Hilfsangeboten

Der:Die Patient:in muss über die Diagnose, die weitere gesundheitliche Entwicklung, Heilbehandlung sowie über therapiegerechtes Verhalten informiert werden. Die Behandlungsaufklärung betrifft die Erläuterung der konkreten Behandlungsmethode, beispielsweise Operation, Injektion, Medikation oder Bestrahlung. Ebenso zum Inhalt gehören, welche Alternativen infrage kommen und welche Auswirkungen daraus aus der Sicht des:der zu Behandelnde:n bedeutsam sein könnten. Behandlungsalternativen sind dann aufzuzeigen, wenn es gleichwertige Methoden gibt, die jedoch zu unterschiedlichen Gefahren, Belastungen und Heilungschancen führen können. Bei Medikamentenverordnung ist auf Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten hinzuweisen. 

Der wichtigste Bestandteil der ärztlichen Aufklärung ist die Risikoaufklärung, die auch als Einwilligungsaufklärung bezeichnet wird. Es geht dabei um mögliche Komplikationen und schädliche Folgen bzw. Nebenwirkungen der Behandlung. Die Information bezieht sich auf typische Risiken, die für Patienten nicht völlig ausgeschlossen sind. Je erheblicher der:die Patient:in beeinträchtigt werden könnte, desto gründlicher muss er aufgeklärt werden. Weniger ausführlich muss die Aufklärung sein, umso dringlicher die Operation erscheint.

Fehlen darf auf keinen Fall die Sicherungsaufklärung. Die sogenannte Informationspflicht erstreckt sich bis hin zur Erklärung des therapiegerechten eigenen Verhaltens des:der Patienten:in. Was kann der:die Patient:in, zum Beispiel durch körperliche Schonung oder bewussten Sport, selbst zur Heilung beitragen? Dazu gehören ebenfalls die wirtschaftliche Informationspflicht und die Auskunft über vermutliche Behandlungsfehler, die zum Zustand des:der Patienten:in beigetragen haben. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen eigenen Fehler oder den einer:s fremden Ärztin:Arztes handelt. Der:Die Erkrankte muss eine schriftliche Mitteilung erhalten, wenn absehbar ist, dass die Krankenkasse die Therapiekosten nicht übernimmt.

Aufklärungsgespräch Phasen

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arzt:Ärztin?

Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass die Aufklärungspflichten nicht als zusätzliche Arbeitsbelastung für Mediziner:innen geschaffen worden sind. In erster Linie geht es um das Wohlergehen der Patienten. Ein gutes Aufklärungsgespräch beruht auf einem verlässlichen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt:Ärztin und Patient:in. Auch wenn strenge Maßstäbe an die Aufklärung zu legen sind, ist der:die Mediziner:in einer Patientenklage nicht hilflos ausgeliefert. Fragt ein:e Patient:in nicht aktiv nach, darf der:die Arzt:Ärztin darauf vertrauen, dass der Behandlungsbedürftige seine:ihre Informationen verstanden hat. Hätte der:die Patient:in die Gesundheitsmaßnahme ohnehin durchführen lassen, kann davon ausgegangen werden, dass ein Schaden auch nach ordnungsgemäßer Aufklärung entstanden wäre. Die Beweislast über die ordnungsgemäße Aufklärung liegt jedoch bei dir als Arzt:Ärztin.

Die Aufklärung hat unter folgenden Prämissen zu erfolgen:

  1. Nur Ärzte:Ärztinnen mit entsprechender Ausbildung dürfen den Patienten über die Risiken und Folgen seiner Entscheidung aufklären, eine Übertragung der Pflicht auf andere Personen ist nicht gestattet. Der:Die Mediziner:in darf die Aufklärung auf einen fachlich kompetenten Kollegen:innen übertragen, muss sich von der Durchführung des Gesprächs jedoch zwingend überzeugen. Sind Ärzte:Ärztinnen unterschiedlicher Fachbereiche an der Therapie beteiligt, muss jeder für sein:ihr Gebiet eine fachgerechte Information durchführen.
  2. Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, die Aufklärung des:der Patienten:innen in einem mündlichen, vertrauensvollen Gespräch vorzunehmen. Die ausschließliche Übergabe von Schriftstücken ist nicht zulässig. Behandlungsalternativen dürfen nicht verschwiegen werden.
  3. Je riskanter der geplante Eingriff für den:die Patienten:in und je geeigneter er:sie ist, seine:ihre Lebensführung entscheidend zu beeinflussen, desto detaillierter muss auf seltene Gefahren und Komplikationen hingewiesen werden. Der:Die Arzt:Ärztin muss sich in jedem Fall vergewissern, dass der:die zu Behandelnde ihn:sie auch tatsächlich verstanden hat.
  4. Vor größeren Operationen sollte die Aufklärung mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Nur kleinere ambulante Eingriffe dürfen am Operationstag erläutert werden, jedoch räumlich getrennt vom OP-Bereich.
  5. In der Regel müssen bei Operationen und Eingriffen an Minderjährigen beide Elternteile zustimmen. Ausnahmen sind nur bei risikoarmen Maßnahmen möglich, wenn ein Elternteil glaubhaft das Einverständnis des abwesenden Erziehungsberechtigten darlegt.
  6. Besondere Sorgfalt ist bei Patienten angeraten, die kein Deutsch sprechen. Für diese Gespräche sind Dolmetscher oder der fremden Sprache mächtige Verwandte oder Mitarbeiter:innen hinzuzuziehen.

Was muss ich wie dokumentieren?

Die Dokumentation des Aufklärungsgesprächs muss sehr sorgfältig und komplett erfolgen. Das heißt, es müssen Ort, Zeitpunkt und wesentliche Inhalte des Gesprächs sowie ggf. andere anwesende Personen notiert werden. Ein Duplikat aller unterschriebenen Unterlagen wie Frage- und Aufklärungsbögen ist dem:der Patienten:in zwingend auszuhändigen. Die Formulare sind in Papierform in der Patientenakte oder digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) aufzubewahren. Der Nachweis sollte während des Patientengesprächs oder im zeitlichen Zusammenhang damit, spätestens unmittelbar nach Ende des Gesprächs, festgehalten werden. Verbindliche Fristen existieren zwar nicht, jedoch kannst du nur so problemlos der Beweispflicht bei Fehlern, Differenzen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem:der Patienten:in nachkommen. Sollte der:die Patient:in auf die Aushändigung der Kopien der Aufklärungsunterlagen von sich aus verzichten, musst du das ebenfalls in der Patientenakte dokumentieren.

Widerruft der:die Patient:in seine:ihre Einverständniserklärung, wozu er:sie jederzeit berechtigt ist, musst du diese Entscheidung schriftlich festhalten. Ebenso hast du zu verfahren, falls er:sie nach dem Aufklärungsgespräch die geplante Maßnahme ablehnt. Darüber hinaus bist du als Arzt:Ärztin verpflichtet, den:die Behandlungsbedürftige:n in beiden Fällen auf sich daraus ergebende Nachteile und eventuelle gesundheitliche Probleme hinzuweisen. Das ist zu notieren und vom Patienten unterschreiben zu lassen.

Die Dokumentation muss leserlich und für Mediziner:innen nachvollziehbar sein. Der ursprüngliche Inhalt darf nur dann geändert werden, wenn er danach noch erkennbar bleibt. Aus Eingaben über den Rechner muss hervorgehen, wann der Originaleintrag abgeändert wurde. Die ePA soll bis 2023 schrittweise in ihrer gesamten Funktionalität nutzbar gemacht werden. Damit sind wesentliche Erleichterungen bei der Erfassung und Auswertung der Arzt-Patienten-Kommunikation verbunden.

Wie verändern sich Arzt-Patienten-Gespräch und Aufklärungsgespräch durch die Digitalisierung?

Im Rahmen der Digitalisierung und des demografischen Wandels finden Arzt-Patienten-Gespräche zunehmend vor dem Bildschirm statt. Das stellt noch einmal höhere Anforderungen an dich als Mediziner:in. Du musst via Computer überzeugend und empathisch wirken, um dem:die Patienten:in beispielsweise die Ängste vor bestimmten Therapieverfahren zu nehmen. Das Aufklärungsgespräch hat jedoch nach wie vor direkt und in persönlicher Form stattzufinden. Die Zustimmung des Behandlungsbedürftigen muss schriftlich erteilt sein, sie dient dir als Arzt:Ärztin im Schadensfall zum Beweis der einwandfreien Aufklärung. Nur im Einzelfall nach individueller Abwägung sollte eine digitale Aufklärung erwogen werden. Die Frage der Zulässigkeit der Fernaufklärung via Bildschirm wurde durch den Gesetzgeber bisher noch nicht abschließend geklärt.

Das Angebot an digitalen und standardisierten Aufklärungslösungen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Digitale Helfer wie Tablets erleichtern dir den Aufklärungsprozess. Lösungen, die eine rechtssichere elektronische Unterschrift ermöglichen, werden weiterentwickelt. Videofilme und digitale Demonstrationen dienen der Vorinformation des:der Patienten:in und der Vorbereitung der ärztlichen Aufklärung. Derartige virtuelle Hilfsmittel kann der Patient von zu Hause oder einem anderen Ort aus anschauen, bevor die finale Information und Unterzeichnung der Patientenformulare unmittelbar in der Praxis zu erfolgen hat.

Wann kann auf die Aufklärung verzichtet werden?

In folgenden Fällen muss der:die Patient:in nicht vor der Behandlungsmaßnahme umfassend unterrichtet werden:

  • in Notfällen, die sofortiges Handeln erfordern,
  • wenn der:die Patient:in von sich aus kein Aufklärungsgespräch wünscht und es ablehnt,
  • bei regelmäßigen Untersuchungen und Behandlungen, in denen bereits eine Aufklärung stattgefunden hat, kann darauf verwiesen werden,
  • bei Patienten mit medizinischer Ausbildung, die über die Risiken aufgrund ihres Abschlusses informiert sind.

Worauf kommt es an, wenn ich mich mit meinem Patienten austausche?

Ein Arzt oder eine Ärztin können nicht ohne Empathie arbeiten. Je mehr Einfühlungsvermögen du hast, desto besser fühlst du dich im Umgang mit den Patienten und desto eher überzeugst du sie von der Notwendigkeit gebotener medizinischer Maßnahmen. Um ein für beide Seiten befriedigendes Gespräch zu führen, musst du dir als Arzt:Ärztin viel Zeit für das Aufklärungsgespräch nehmen. Oft befindet sich der:die Patient:in in einem emotionalen Ausnahmezustand, weil er mit der Diagnose nicht gerechnet hat. Dann kommt es darauf an, den Kranken sensibel und rücksichtsvoll anzusprechen. Es ist ein schmaler Grat, zu entscheiden, wann und wie viel Zuversicht du als sein:ihre Arzt:Ärztin des Vertrauens ausstrahlen solltest. Gibt es wenig Grund zur Hoffnung, musst du das klar kommunizieren, jedoch behutsam und umsichtig den Sachverhalt erklären. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, das Gespräch zu unterbrechen und in den nächsten Tagen fortzusetzen. Das erfordert viel Verständnis und das Beherrschen der eigenen Emotionen. Je länger du einen Patienten betreust, desto schwieriger wird es für dich als Mensch und Mediziner:in. Eine überzeugende Kommunikation lässt sich jedoch trainieren.

Beratungsprozess
Dein Weg zu uns

Warum ist es wichtig, bereits während des Medizinstudiums das Aufklärungsgespräch zu üben?

Gerade jungen, berufsunerfahrenen Medizinern:innen fällt es am Anfang ihrer Laufbahn schwer, gegenüber an Lebensjahren überlegenen Patienten bei schlimmen Nachrichten den richtigen Ton zu treffen. Zudem kann der:die mündige Patient:in von heute den Arztneuling zusätzlich unter Druck setzen, sich bei der ärztlichen Aufklärung korrekt zu verhalten. Patienten, die im Vorfeld im Internet recherchiert haben, fordern den:die Arzt:Ärztin anders als Kranke, die sich noch nie mit dem Gedanken an eine schlechte Diagnose befasst haben. Daher fragen sich viele Ärzte: Was weiß mein:e Patient:in über seinen:ihren Befund? Welche Erfahrungen hat er:sie schon mit der Diagnose in seinem Umfeld gemacht? Ein langjähriges Vertrauensverhältnis zum Arzt:Ärztin hilft dann ungemein, das Berufsanfänger:innen natürlich nicht haben können. Letztlich geht es darum, den:die Patienten:in zu befähigen, die für seine:ihre Gesundung beste Entscheidung zu treffen. Daher kann es nicht schaden, einmal den Blickwinkel zu ändern und sich in seine:ihre Lage zu versetzen. 

Du profitierst als Berufseinsteiger:in davon, wenn du die Famulatur und das Praktische Jahr (PJ) dazu nutzt, bewusst am Patienten die ärztliche Aufklärung zu üben. Bessere Beispiele als in der Praxis erhältst du in keinem Lehrbuch. So fällt es dir später leichter, auf die individuellen Fragen und Sorgen des:der Patienten:in einzugehen. Die Angst davor, wie der:die Kranke reagieren wird, kannst du am besten begegnen, indem du gedanklich vorab das Gespräch durchgehst und dir überlegst, wie du vorgehen willst. Ratsam ist es beispielsweise, dass du zu Beginn nicht gleich die Krankheit benennst, sondern bei schlimmen Diagnosen eine Vorwarnung abgibst, dass du leider keinen guten Mitteilungen hast. Den:Die Patienten:in solltest du in seinen:ihrer Reaktionen auf die schlechte Prognose nicht unterbrechen und ihm:sie zum Schluss des Gesprächs deine oder die Unterstützung von Kollegen:innen anbieten.

Tipp: Eine gute Planung und Vorbereitung des Gesprächs helfen dir, unvorhersehbare Hürden zu meistern. Am Anfang sind Notizen nützlich, was du bei der Aufklärung nicht vergessen darfst, zum Beispiel welche Diagnose- und Therapieschritte zu besprechen sind, wie viel Zeit du dafür einplanen sowie welchen Nutzen und welche Risiken du erklären musst. 

Welche Gefahren birgt ein Aufklärungsgespräch?

Detailliert sind weder Ausmaß noch Grenzen der Aufklärung gesetzlich geregelt. Daher ist viel Spielraum für Interpretationen gegeben, was zur ausreichenden ärztlichen Aufklärung gehört. Treten Komplikationen zu Beginn der Therapie auf oder liegt eine vermeintlich unzureichende Selbstbestimmungsaufklärung vor, muss der:die Arzt:Ärztin die vollständige Aufklärung beweisen. Tritt während der Behandlung eine Verschlimmerung der Krankheit ein, kann das eine Anklage wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung zur Folge haben. Eine unvollständige oder aus der Sicht des Patienten unzureichende ärztliche Aufklärung kann für den:die Arzt:Ärztin schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Wurde die ärztliche Aufklärungspflicht verletzt, weil der:die Patient:in dies plausibel darlegen konnte oder er:sie in die Operation bei ordnungsgemäßer Aufklärung niemals eingewilligt hätte, hat der:die Arzt:Ärztin eine rechtswidrige Handlung begangen. Damit macht er:sie sich schadensersatzpflichtig. Patienten könnten dann ihre:n Ärztin:Arzt beispielsweise auf ein Schmerzensgeld verklagen, das die finanziellen Mittel des:der Mediziners:Medizinerin weit übersteigt.

Wie kann ich mich dagegen absichern?

Da es bei Schadensersatzansprüchen oft um Forderungen in Millionenhöhe geht, ist eine Versicherung notwendig, die sowohl ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt als auch berechtigte Forderungen ausgleicht. Das mit hoher Verantwortung einhergehende Berufsbild des:der Arztes:Ärztin, der für Fehler einstehen muss, erfordert eine ausreichende und flexible Absicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Diese muss für Medizinstudierende einen anderen Umfang haben als für angestellte Klinik- oder niedergelassene Vertragsärzte:ärztinnen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte:Ärztinnen sichert eine mangelhafte Aufklärung oder fehlerhafte Behandlung durch den:die Mediziner:in ab. Bereits geringfügige Fehler in der ärztlichen Tätigkeit können lebensbedrohliche Folgen oder bleibende gesundheitliche Schäden verursachen. Daher ist eine Berufshaftpflicht laut (Muster-)Berufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte Pflicht.

Versicherungsschutz
Versicherungsschutz für Jungmediziner:innen

Welche Bausteine sollte eine gute Berufshaftpflichtversicherung beinhalten?

Die Arzthaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen für einen:e Mediziner:in überhaupt, denn die Haftung gilt in unbegrenzter Höhe. Sie kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf und übernimmt die Anwaltskosten zur Abweisung unberechtigter Forderungen. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte schützt dich vor dem persönlichen finanziellen Ruin. Auch für Medizinstudierende ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte nötig, falls dies nicht schon in der Studienordnung des Bundeslandes vorgeschrieben wird. Bereits als Studierender kommst du in der Famulatur und im PJ mit Patienten in Kontakt, denen du unbeabsichtigt einen Schaden zufügen kannst. Du könntest auch währenddessen persönlich für Fehler haftbar gemacht werden. Nähere Informationen zur Dimension und zu den Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte findest du im Netz, zum Beispiel unter: Berufshaftpflichtversicherung

Tipp: Sobald du deine Approbation erhalten oder deine Facharztprüfung gemeistert hast, musst du dem Versicherungsunternehmen deine Qualifizierung melden, da sich dann die Risiken aufgrund deines umfangreicheren Tätigkeitsfelds nochmals erhöhen.

Deine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte sollte folgenden Kriterien genügen und nachstehende Bausteine einschließen:

  1. angemessene Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
  2. weltweite Deckung sollte Standard sein, damit du ggf. ebenso im Ausland versichert bist,
  3. mit Abdeckung von Erste-Hilfe-Leistung am Unfallort, Schäden bei ärztlichen Freundschaftsdiensten sowie dienstlichen und gelegentlich außerdienstlichen Tätigkeiten,
  4. Verlust des Dienstschlüssels,
  5. Baustein Erweiterter beruflicher Strafrechtsschutz, wirst du als Arzt:Ärztin strafrechtlich belangt, zahlt die Versicherung nur mit diesem Baustein die Kosten des Strafverfahrens,
  6. Baustein der Nachhaftung bei Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit.

Unsere Ärzteberatung begleitet dich kompetent auf deinem Weg ins ärztliche Berufsleben. Welche Versicherung für dich geeignet ist, was eine Berufshaftpflichtversicherung leistet, welche Anbieter und Tarife es gibt, erfährst du bei einem Termin mit unserer Ärzteberatung. Wir beraten dich ebenso dazu, was du als Medizinstudierender bei der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte beachten musst und wie du dich günstig versichern kannst. Diese und weitere Hinweise, wie du die richtige Versicherung findest, erhältst du auf der Webseite unserer Ärzteberatung: Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende.

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