Vermögenswirksame
Leistungen
Extra-Geld vom Chef.
Extra-Geld vom Chef.
Jeder:e Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Du als Berufsanfänger:in kannst mit einer kleinen Eigenleistung, Extra-Geld von deinem Vorgesetzten und der staatlichen Arbeitnehmersparzulage* erste Schritte zu einem kleinen Vermögen machen.
Aber auch wenn du von deinen eigenen vier Wänden träumst, bieten sich vermögenswirksame Leistungen an. Dann kannst du dir die staatliche Wohnungsbauprämie* sichern.
Mit der optimalen Kombination aus Geldanlage und Bausparen sicherst du dir die maximale Förderung vom Arbeitgeber und Finanzamt. Hierbei sind allerdings Einkommensgrenzen zu beachten und auch ohne Eigenbeitrag geht es nicht. Wir zeigen dir die passenden Alternativen und die lukrativste Anlageform.
Wenn du vermögenswirksame Leistungen in einer Form der betrieblichen Altersversorgung anlegst, dann zahlst du auf diese Beiträge keine Steuern und keine Sozialabgaben (Gesetzliche Krankenversicherung, Ärzteversorgung, Arbeitslosenversicherung). Ein Vorteil, wenn die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie überschritten sind.
* Arbeitnehmersparzulage Fondssparplan:
Einkommensgrenze 20.000 EUR p.a. (Ehepaare 40.000 EUR)
* Arbeitnehmersparzulage Bausparvertrag:
Einkommensgrenze 17.900 EUR p.a. (Ehepaare 35.800 EUR)
* Wohnungsbauprämie:
Einkommensgrenze 25.600 EUR p.a. (Ehepaare 51.200 EUR)
Bei den günstigen Zinsen kann man sich mit einem Bausparvertrag bereits jetzt günstige Zinsen für ein späteres Bauvorhaben sichern. Mit der Ansparrate ist man flexibel.