BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
FÜR MEDIZINSTUDIERENDE
Pflichtversicherung für alle Mediziner:innen.
Pflichtversicherung für alle Mediziner:innen.
Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende handelt es sich um eine elementare Versicherung für dich als Jungmediziner:in, denn du haftest für Schäden, die du anderen zufügst. Mit der richtigen Berufshaftpflichtversicherung, ob als Medizin- oder Zahnmedizinstudierender aber auch in der Weiterbildung, kannst du dich schützen. Wir zeigen dir, wie du dich als Jungmediziner:in richtig gegen Schadensersatzansprüche versicherst!
Egal ob du bei der Berufshaftpflichtversicherung an ein Praktikum, die Famulatur, das Praktische Jahr (PJ) oder die tägliche Arbeit als Arzt:Ärztin denkst, diese Versicherung ins lebensnotwendig. Nicht umsonst wird die Berufshaftpflichtversicherung von den Ärztekammern als Pflichtversicherung gesehen.
Die Versicherung nimmt sich der an dich gestellten Forderung an und prüft die gültige Rechtslage sowie deine persönliche Haftung. Sind die Ansprüche rechtens befriedigt sie die Ansprüche gegenüber dem Anspruchssteller. Auch wehrt sie für dich nicht gerechtfertigten Ansprüche, notfalls auch gerichtlich, ab.
Welche Vorteile ergeben sich daraus für dich?
Du musst weder selbst Rechtspezialist:innen oder Jurist:innen stellen noch deren Kosten sowie Folgekosten (Schadensersatzleistungen, Schmerzensgeld, uvm.) aus deinem Privatvermögen leisten.
Erfahre was du als Jungmediziner:in beachten musst, um die optimale Berufshaftpflichtversicherung für dich zu finden.
Seit über 35 Jahren beraten wir Jungmediziner:innen in allen Finanz- und Versicherungsfragen. Die Wahl der richtigen Berufshaftpflichtversicherung ist mit der wichtigste Teil unserer Beratung.
Durch einen flexiblen Versicherungsschutz passt sich die Berufshaftpflichtversicherung deiner ärztlichen Tätigkeit an. Ob während des Studiums, im Beruf oder gelegentlich außerdienstlich, du bist geschützt.
Mit dem Zusatzbaustein des erweiterten beruflichen Strafrechtsschutz bietet die Berufshaftpflichtversicherung auch Schutz vor den Prozesskosten, wenn du einmal im Rahmen deiner ärztlichen Tätigkeit dem Vorwurf einer Straftat ausgesetzt sein solltest (z. B. Vorwurf der Körperverletzung).
Viele Studierende sind über ihre Eltern privat haftpflichtversichert, aber bei (Zahn-) Medizinstudierende greift diese nicht bei außerdienstlichen Risiken z. B. bei der Erste-Hilfe-Leistung bei einem Unfall. Deswegen bieten wir dir eine Haftpflichtversicherung an, die dich absichert. Sie beginnt wo die Versicherung deiner Eltern für dich endet.
Du wendest dein gelerntes am Patienten an – du bist fast ein:e Arzt:Ärztin. Dies ist auch mit Risiken verbunden, die du absichern kannst. Somit bist du im vorklinischen und klinischen Teil immer auf der sicheren Seite.
Weiterhin begleiten wir dich gerne bei deinem Werdegang mit unserem Versicherungsschutz. Für jede Situation haben wir das passende Konzept für dich.
Prüfe ob dein Vertrag automatisch endet oder ob du als Versicherungsnehmer deine Versicherung zum Ende deines Studiums selbst kündigen musst, damit diese nicht automatisch kostenpflichtig wird. Denke daran, dass kostenlose Angebote, ähnlich wie ein kostenfreies Zeitschriften-Abo, irgendwann kostenpflichtig werden. Es wäre schade wenn du dadurch unnötig zu viel Geld für deine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende bezahlst.
Erfahre alles was du wissen musst.
Erfahre was du als Jungmediziner:in beachten musst, um die optimale Berufshaftpflichtversicherung für dich zu finden.
Schließe deine Berufshaftpflichtversicherung (inklusive Privathaftpflicht) für Jungmediziner in der Ausbildung (Medizin- oder Zahnmedizinstudium) direkt online ab.
Schließe deine Berufshaftpflichtversicherung (inklusive Privathaftpflicht) für Jungmediziner in der Weiterbildung direkt online ab.