Arzt Ärztin Approbation

Die Approbation Arzt:Ärztin – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum:r erfolgreichen Therapeuten:in

Obwohl dein Eifer und deine Pläne nach dem Medizinstudium groß sind, darfst du danach nicht ohne Weiteres anfangen. Zum Start ins Berufsleben musst du erst einmal deine Approbation beantragen. Ohne Approbation als Arzt oder Ärztin keine eigene Praxis, keine Behandlung von Erkrankten und keine Rettung von Menschenleben. Wer in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten möchte, muss die ärztliche Approbation beantragen. Eine Approbation als Arzt oder Ärztin ist an amtliche Bedingungen gebunden. Wir informieren dich über den Inhalt des Begriffs und alles Notwendige, um die Approbation zu beantragen. Du erfährst bei uns, wer für die Approbation als Arzt:Ärztin zuständig ist, welche Unterlagen du benötigst, wie viel der Antrag kostet und wie lange es dauert, bevor du deine Approbation für Medizin erhältst. 

Was ist eine Approbation für Ärzte?

Die Bezeichnung Approbation wurde aus dem Lateinischen abgeleitet und bedeutet so viel wie Genehmigung oder Anerkennung. Arzt und Ärztin dürfen nur als Mediziner und Medizinerin tätig sein, wenn sie eine staatliche Zulassung vorweisen können. Auf der Grundlage der ärztlichen Approbation dürfen Ärzte und Ärztinnen selbstständig und eigenverantwortlich die Heilkunde ausüben. Ihre berufliche Tätigkeit umfasst, Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, sie sind ebenso zur medizinischen Vor- und Nachsorge berechtigt. Die Approbation als Arzt oder Ärztin ist zeitlich nicht beschränkt und gilt in allen deutschen Bundesländern. Ausländische Ärzte und Ärztinnen von außerhalb der EU bzw. des EWR, die nur kurzzeitig ärztlich tätig werden, müssen keine Approbation beantragen. Dafür genügt eine Berufserlaubnis, die auf längstens 2 Jahre befristet oder auf bestimmte Tätigkeiten begrenzt ist.

Zulassung zum Arzt oder zur Ärztin
Zulassung zum Arzt oder zur Ärztin

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Approbation in der Medizin?

Fixiert sind die Rechtsvorschriften rund um die Approbation als Arzt oder Ärztin in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), die auf der Bundesärzteordnung (BÄO) beruht. Darin ist geregelt, wer wie in Deutschland zugelassen wird, um den akademischen Heilberuf als Arzt oder Ärztin auszuüben. Dazu bedarf es einer Approbation als Arzt oder Ärztin. Die ÄApprO enthält Festlegungen zur ärztlichen Ausbildung, über die ärztliche Prüfung, die Berufserlaubnis und Approbation sowie allgemeine Prüfungsbestimmungen.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich die Approbation als Arzt oder Ärztin?

Um als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können, muss eine Approbationsurkunde bei den Behörden beantragt werden. Die zuständigen Ämter prüfen, ob der oder die Antragsteller:in fachlich, gesundheitlich und persönlich zur Ausübung des Arztberufs geeignet sind. Entsprechend der ÄApprO ist dafür ein abgeschlossenes Medizinstudium mit absolvierter Abschlussprüfung erforderlich. Deutsche Staatsbürger:innen und Angehörige eines EU-Staates haben unter Einhaltung folgender Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer deutschen Approbation:

  • Abschluss eines Medizinstudiums mit bestandener schriftlicher und mündlich-praktischer Prüfung,
  • Nachweis der persönlichen Befähigung zum Arztberuf, die sich in Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit und dem Nichtvorhandensein von Vorstrafen zeigt,
  • bescheinigte gesundheitliche Eignung,
  • ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache.

Wo kann man als Arzt oder Ärztin die Approbation beantragen?

Du musst Dich an die zuständige Bezirks- oder Landesregierung wenden, um deine Approbation als Arzt oder Ärztin anzufordern. Das muss die Behörde sein, in dessen Bundesland du deine letzte Abschlussprüfung absolviert hast. In Bayern etwa sind die Regierungen von Oberbayern oder Unterfranken zur Ausstellung der Approbationsurkunde befugt. In der Regierung von Unterfranken ist das Sachgebiet Rechtsfragen, Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle verantwortlich, in der Regierung von Oberbayern das Sachgebiet für Rechtsfragen und Gesundheitsberufe. Dort werden alle Anträge von in Bayern oder in einem EU-Mitgliedsstaat, EWR-Vertragsstaat bzw. in der Schweiz ausgebildeten Ärzten:Ärztinnen bearbeitet, die im Bundesland Bayern medizinisch tätig sein möchten.

Welche Dokumente werden benötigt?

Um deine Approbation zu beantragen, musst du dich rechtzeitig um die erforderlichen Nachweise und Papiere kümmern. Wenn du deine Approbation beantragst, müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, damit du nach der Genehmigung deine Approbationsurkunde erhältst. Nachstehende Unterlagen sind mit dem Antragsformular bei der Bezirks- bzw. Landesregierung einzureichen:

  1. Geburts- oder Abstammungsurkunde
  2. bei abweichendem Namen: Nachweis der Namensänderung, etwa durch Heiratsurkunde
  3. Identitätsnachweis wie Personalausweis oder Reisepass
  4. lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer und chronologischer Form (Ausbildungsgänge und Erwerbstätigkeit, Nachweise beifügen)
  5. ärztliches Attest von einem deutschen oder in einem anderen EWR-Staat oder in der Schweiz praktizierenden Hausarzt:ärztin unterschrieben (Fachgebiet Allgemeinmedizin oder Innere Medizin) und mit Praxis- bzw. Klinikstempel versehen
  6. Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands, in denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin länger als sechs Monate aufgehalten haben (nicht älter als 3 Monate)
  7. polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O“

Hinweise:

  • Das Antragsformular für die Approbation als Arzt oder Ärztin kannst du dir von der Webseite der zuständigen Bezirks- oder Landesregierung herunterladen.
  • Dein Prüfungszeugnis bekommst du vom Landesprüfungsamt des Studiengangs Medizin, das polizeiliche Führungszeugnis ebenso wie die Geburtsurkunde beim Einwohnermeldeamt. Bis auf das Gesundheits- und das Führungszeugnis, die im Original vorliegen müssen, sind alle Dokumente in beglaubigter Kopie einzureichen. Die Beglaubigungen erhältst du in deinem örtlichen Bürgeramt bzw. deiner Stadt- oder Kreisverwaltung.
  • In Deutschland ist das Führungszeugnis bei der Meldestelle deines Wohnortes unter Angabe des Verwendungszwecks „Approbation als Arzt:Ärztin“ zu beantragen, dieses geht unmittelbar an die Bezirks- oder Landesregierung.
  • Nachweise zu abgeschlossenen Ausbildungen sind für sämtliche Länder, in denen die Heilberufstätigkeit bereits ausgeübt wurde, vorzulegen. Hast du deine Ausbildung im Ausland absolviert, solltest du dich ausdrücklich erkundigen, welche zusätzlichen Ausbildungsbestätigungen du abgeben musst. Bei einer Qualifizierung in Bayern werden die Ausbildungsnachweise vom Landesprüfungsamt direkt an die Berufszulassungsstelle übermittelt. 

Wie viel kostet eine Approbation für Ärzte?

Die Gebühren für eine Approbation als Arzt oder Ärztin variieren sehr stark. Sie hängen davon ab, mit wie viel Aufwand die Bearbeitung der Unterlagen für die Verwaltung verbunden ist. Müssen obligatorische Dokumente nachgefordert werden, weil sie bei der Einreichung vergessen wurden, wird es teurer. Im Allgemeinen kostet die Approbation als Arzt:Ärztin zwischen 150 und 1.000 Euro. In Bayern betragen die Gebühren für eine deutsche Approbation 200 Euro. Ausländische Ärzte und Ärztinnen zahlen dabei mehr, da die Prüfung ihrer Dokumente aufwendiger ist und für sie noch Kosten für die Fachsprachenprüfung und ggf. eine Kenntnisprüfung hinzukommen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungszeiten für den Antrag auf Approbation in der Medizin sind sehr unterschiedlich. Sie können nur 7 Tage oder aber mehrere Monate betragen. Schneller geht die Ausstellung der Approbationsurkunde, wenn alle Unterlagen komplett und ordnungsgemäß abgegeben wurden. Aufgrund des erhöhten Aufwands, zum Beispiel durch Übersetzungen oder Nachfragen im Ausland, kann es sein, dass ausländisches Fachpersonal länger auf die Approbation für ausländische Ärzte warten muss. Um sicherzugehen, dass die Approbation als Arzt oder Ärztin rechtzeitig vor Arbeitsbeginn vorliegt, empfehlen wir, die Approbationsurkunde mindestens 4 bis 6 Wochen vorher anzufordern. Du kannst deine Zulassung als Arzt oder Ärztin auch schon einen Monat vor deinem mündlichen Prüfungstermin beantragen, um ohne Zeitverlust ins Erwerbsleben zu starten.

Wann droht der Entzug der ärztlichen Approbation?

Aus eindeutig definierten Gründen, die in der BÄO benannt sind, kann einem Mediziner oder einer Medizinerin die Approbation als Arzt oder Ärztin entzogen werden. Das geschieht durch die Behörden des Bundeslandes, in dem Arzt oder Ärztin ihrem Beruf nachgehen und nur nach ausführlicher Prüfung des Einzelfalls. Die Bezirks- oder Landesregierungen können die Arzt Approbation widerrufen, zurücknehmen oder ruhend stellen. Es handelt sich jeweils um Ermessensentscheidungen. Keinen Ermessensspielraum haben Behörden, wenn der Arzt bzw. die Ärztin kein regelgerechtes Medizinstudium absolviert hat und/oder die sich anschließende ärztliche Prüfung als nicht bestanden gewertet wurde. Dann sind sie verpflichtet, die deutsche Approbation zurückzunehmen. 

In anderen Fällen müssen festgelegte und/oder schwerwiegende Pflichtverletzungen der Mediziner und Medizinerinnen vorliegen, bevor ein amtlicher Entzug der Grundlagen des ärztlichen Wirkens erfolgt. Zwei nachträglich eintretende Gründe können zum Widerruf der Approbation für Medizin führen: der dauerhafte Eintritt einer gesundheitlichen Nichteignung für den Arztberuf und ein Fehlverhalten des Arztes bzw. der Ärztin, aus dem sich eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit für die ärztliche Tätigkeit ergibt. Dieses Verhalten muss nicht unbedingt mit der medizinischen Tätigkeit zusammenhängen. Wenn der:die Arzt:Ärztin beispielsweise privat eine Straftat begeht, die seinen:ihren Ruf und das Vertrauen der zu Behandelnden irreparabel beschädigt, kann ihm:ihr die Approbation als Arzt oder Ärztin entzogen werden.

Die Gründe für das Ruhen der Arzt Approbation sind vorübergehender Natur und in § 6 Abs. 1 BOÄ geregelt. Das Ruhen wird beispielsweise angeordnet, falls sich im Nachhinein herausstellt, dass der Arzt oder die Ärztin nicht über die für die Berufsausübung notwendigen, ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen. Eine Arzt Approbation kann zurückgenommen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sich herausstellt, dass die Ausbildungsinhalte eines ausländischen Heilkundigen nicht als gleichwertig anerkannt werden können.

Kann ich in Deutschland eine Approbation für ausländische Ärzte beantragen?

Die deutsche Approbation kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit angefordert werden. Ohne Approbation für Medizin kann ausländisches Fachpersonal nicht in Deutschland als Arzt oder Ärztin praktizieren. Eine Approbation zu beantragen, dauert bei ausländischen Ärzten und Ärztinnen wesentlich länger als bei deutschen Fachkräften, die direkt eine Approbation als Arzt erlangen. Das liegt daran, dass sich die Studieninhalte an deutschen und ausländischen Universitäten teils stark unterscheiden. Daher müssen die Behörden eine Gleichwertigkeitsprüfung der Ausbildung ausländischer Ärzte:innen durchführen. Beim Verfahren wird zwischen Ärzten und Ärztinnen, die ein Medizinstudium in der EU/EWR oder Schweiz absolviert haben und Therapeuten bzw. Therapeutinnen mit einem Medizinstudium in einem Drittstaat unterschieden. 

Ein wesentlicher Punkt für die Arzt Approbation von ausländischem Fachpersonal ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Zur Antragstellung brauchst du ein Zertifikat Deutsch B2 von einer anerkannten Sprachschule. Du hast deine Ausbildungsdokumente übersetzen und beglaubigen zu lassen und einen deutschsprachigen Lebenslauf vorzulegen. Außerdem musst du im Rahmen des Approbationsverfahrens eine Fachsprachenprüfung Medizin ablegen. Zudem müssen Ärzte und Ärztinnen aus einem Drittstaat in der Regel ihre Medizinkenntnisse nach deutschen Standards in einer Kenntnisprüfung für Medizin nachweisen. Wird die Approbation erteilt, darfst du den Titel „Arzt:Ärztin“ führen und deine Kenntnisse und Fähigkeiten auch praktisch unter Beweis stellen. Weiterführende Informationen zum Approbationsverfahren und zur Anerkennung deiner ausländischen Berufsqualifikation findest Du hier: Ärztin:Arzt oder Fachärztin:Facharzt

Wer eine Approbation für ausländische Ärzte benötigt, muss sie in Bayern über die Regierung in Oberbayern beantragen. Auch ausländischen Ärzten und Ärztinnen kann die Approbation für Medizin entzogen werden. Geprüft wird, wenn sich herausstellt, dass zum Zeitpunkt der Erteilung der Zulassung als Arzt:Ärztin die persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht als gleichwertig einzustufen waren oder der:die Arzt:Ärztin beispielsweise nicht über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (BHV) verfügt.

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Welche Versicherungen brauche ich als frisch approbierter Arzt?

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz darf ein:e Arzt:Ärztin seine:ihre verantwortungsvolle Aufgabe in Deutschland nicht wahrnehmen. Daher gehört die BHV zu den wichtigsten Versicherungen von Medizinern und Medizinerinnen und die Ärztekammern schreiben den Abschluss einer BHV für jeden Therapeuten und jede Therapeutin vor. Das Risiko, einen Fehler zu begehen und Patienten:innen bleibende Schäden zuzufügen, ist sehr hoch. Infolgedessen können Ärzte und Ärztinnen mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden, die sie wirtschaftlich überfordern. Ärzte oder Ärztinnen haften ohne BHV mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe für Behandlungsfehler und Folgeschäden. Die BHV kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden von Patienten:innen und Dritten auf. Das Nichterkennen von Symptomen eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts etwa kann für einen Arzt oder eine Ärztin unerschwingliche finanzielle Folgen haben.

Wenn du deine Tätigkeit als Arzt oder Ärztin nicht nur als Broterwerb betrachtest, sondern als Berufung verstehst, dann sollte das auch bis zu deinem Ruhestand so bleiben. Deshalb musst du zum Erhalt deiner Arbeitskraft einiges unternehmen, denn sie sichert dir deine materielle Existenz. Du kannst dir bestimmte Dinge nur leisten, wenn du über ein entsprechendes Einkommen oder Vermögen verfügst. Wirst du im Laufe deines Berufslebens aufgrund von Stress oder psychischer und körperlicher Krankheiten berufsunfähig, fällt deine Haupteinnahmequelle weg. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist daher existenziell. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte leistet, wenn deine Berufsunfähigkeit bei mindestens 50 Prozent liegt. Dann erhältst du eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Wie hoch diese sein sollte, welche Versicherungsbedingungen notwendig sind, welche Bedeutung eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte hat und vieles mehr rund um die ärztliche BU, erfährst du in unserem Ratgeber BU: Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte.

Genauso wichtig ist dein persönlicher Schutz, falls du einmal länger erkrankst. Bist du dann in einem guten Tarif der Privaten Krankenversicherung für Ärzte, musst du dir um deine Betreuung im Krankenhaus und die Kostenübernahme einer angemessenen Behandlung keine Sorgen machen. Medizinstudierende können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien und privat krankenversichern lassen. Unter welchen Bedingungen ist das sinnvoll? Wann sind die Beiträge günstiger? Wie viel musst du verdienen, um in die Private Krankenversicherung für Ärzte eintreten zu können? Diese und weitere Fragen beantwortet dir unser Ratgeber zur Privaten Krankenversicherung für Ärzte, den du unter: Private Krankenversicherung Ärzte findest.

Fazit

Nach dem erfolgreichen Studien- und Prüfungsabschluss stehen dir viele Karriereoptionen offen und du kannst deine Approbation beantragen. Sie ebnet Dir den Weg zur Facharztweiterbildung. Mit einer Approbation als Arzt:Ärztin kannst du als Fach- oder Führungskraft in deutschen Kliniken arbeiten oder dich als Hausarzt:ärztin bzw. Facharzt:ärztin in deiner eigenen Praxis weiterentwickeln. Wenn du Fragen zu deiner Approbation als Arzt oder Ärztin hast, wende dich an unsere Spezialisten, sie helfen dir weiter. Bei uns kannst du Anfragen stellen oder einfach online einen Termin vereinbaren: Orientierung für Medizinstudierende im In- und Ausland. Wir beraten dich gern ausführlich. 

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