Notfallmedizin

Zusatzbezeichnung Notfallmedizin: Wie werde ich Notfallmediziner:in?

Notfallmediziner:innen sind mit ständig wechselnden Situationen und herausfordernden Behandlungsfällen konfrontiert. Sie tragen eine besondere Verantwortung für das Leben von Patienten. Welche Voraussetzungen, Qualifikationen und charakterlichen Qualitäten der:die Notfallarzt:ärztin erfüllen muss, erfährst Du bei uns. Was die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bedeutet und wie Du Dich optimal gegen Berufsrisiken absicherst, erklären wir im folgenden Artikel.

Was ist die Notfallmedizin?

Bei der Notfallmedizin handelt es sich um eines der wichtigsten Teilgebiete der Medizin, weil sie in lebensbedrohlichen Situationen eingreift und unmittelbar Leben retten kann. Sie befasst sich mit der Erkennung und Behandlung medizinischer Notfälle. Treten nach einem Unfall oder bei schweren Erkrankungen akut lebensgefährliche Zustände bei Patienten auf, müssen Notfallmediziner:innen schnell und gezielt mit lebensrettenden Maßnahmen beginnen. Sie haben die Erkrankten so weit zu versorgen und zu stabilisieren, dass ein Transport in ein Krankenhaus oder eine analoge medizinische Einrichtung möglich ist. Es geht um die fachgerechte Versorgung von Verletzungen und Wunden, Linderung von Schmerzen sowie die Wiederherstellung und Bewahrung der vitalen Funktionen. Leider gehört manchmal die Feststellung des Todes der Person sowie das Ausstellen eines vorläufigen Totenscheins dazu. 

Die Notfallmedizin ist jedoch kein eigenständiges Fachgebiet im medizinischen Sinne. Sie umfasst den Einsatz im Rettungsdienst, die Tätigkeit in der Notaufnahme, einer Klinik und die ärztliche Mobilisierung bei Katastrophen. Beispiele für Notfälle sind: schwere Unfälle im Straßenverkehr oder bei der Arbeit, Herzinfarkte, Schlaganfälle oder plötzliche akute Atemnot, Stürze, Koliken, Blitzschläge, Brände oder drohender Suizid. Der:die Notfallarzt:ärztin nimmt die präklinische Behandlung der Betroffenen vor. Er oder sie arbeitet jedoch nicht allein, sondern in der Regel im Team mit Notfallsanitätern:innen oder Rettungsassistenten:innen.

Wie sieht der klassische Arbeitstag eines:r Notfallmediziners:in aus?

Die medizinische Notfallversorgung in Deutschland umfasst den Rettungsdienst, die Notaufnahmen in den Kliniken und den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sie ist länderspezifisch aufgebaut, die Organisation obliegt den Kommunen. Der Rettungsdienst übernimmt die Rettung von Personen aus einer Notsituation und den Krankentransport. Die Notfalldienste werden von gemeinnützigen Organisationen, Gesellschaften, privaten Unternehmen und von in Krankenhäusern beschäftigten Notfallmedizinern:innen gewährleistet. Die Bereitschaftsdienste werden neben der eigentlichen Arbeit als Arzt:Ärztin absolviert, auch eine freiberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis im Rettungsdienst ist möglich.

Wird ein Notfall per Funk angezeigt, muss es schnell gehen und alle anderen Tätigkeiten müssen warten. Der:die Notfallarzt:ärztin eilt zum Einsatzfahrzeug und trifft im Idealfall sehr schnell am Ereignisort ein. Hier ist die Erstversorgung vorzunehmen und so schnell wie möglich ein Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Spezialisten zu veranlassen. Der Patient wird ggf. bis in die Klinik begleitet und dort an die zuständigen Mediziner:innen übergeben. Dann wartet oft schon der nächste Notfall. Selbstverständlich muss der:die Notfallarzt:ärztin in der Lage sein, auch fachfremde Krankheitsbilder sicher zu erkennen und zu diagnostizieren.

Hat eine Klinik eine eigene zentrale Notaufnahmestelle, arbeiten dort Mediziner:innen in Vollzeit. Dabei sind verschiedene Fachrichtungen vertreten wie Chirurgen, Internisten, Neurologen und Psychologen. An Krankenhäusern angestellte Ärzte:Ärztinnen können, auch wenn sie freihaben, einer Rufbereitschaft unterliegen, nach der sie im Notfall sofort in die Klinik kommen müssen. In einigen Bundesländern gibt es Bereitschaftsdienstzentralen oder zentrale Notfallpraxen, die sich in oder nahe bei Krankenhäusern befinden.

Der Bereitschaftsdienst behandelt akute und dringend behandlungsbedürftige, jedoch nicht lebensbedrohliche Fälle, die außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten eintreten. Daher wird der Rettungsdienst zum Großteil von Anästhesisten, Chirurgen und anderen Fachärzten und der Bereitschaftsdienst hauptsächlich von niedergelassenen Allgemeinmedizinern wahrgenommen. Niedergelassene Ärzte:innen sind verpflichtet, am ärztlichen Notdienst teilzunehmen. Für Bereitschaftsdienste ist keine Zusatzbezeichnung Notfallmedizin notwendig. 

Was verbirgt sich hinter der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin?

Fachärzte:innen oder Hausärzte:innen, die eine Zusatzbezeichnung Notfallmedizin führen, dürfen Notfallpatienten behandeln, weil sie dafür ausgebildet sind. Damit können und müssen sie auf entsprechende Ereignisse reagieren und Leben retten. Sie belegen mit dieser Weiterbildung Notfallmedizin, dass sie über die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um bei verunglückten oder schwer kranken Personen die Vitalfunktionen wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten. Eine Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bescheinigt die erforderliche Fachkunde von Anästhesisten, Chirurgen oder Allgemeinmedizinern:innen. In der Weiterbildung geht es jedoch nicht nur um theoretisches Wissen, viel Wert wird auf eine praktische Vertiefung der Lerninhalte gelegt. So werden hochriskante Einsätze trainiert, notfallmedizinische Behandlungen geübt oder einstudiert, wie der Überblick an Unfallorten gewahrt bleibt und rasch Behandlungsstrategien entwickelt werden können. Es erfolgt zudem eine praktische Auseinandersetzung mit Themen aus dem realen Alltag.

Zusatzbezeichnung Notfallmedizin

Wer eignet sich als Notfallarzt:ärztin?

An Notfallärzte:innen werden außerordentlich hohe Anforderungen gestellt. Die Arbeitsbelastung verstärkt sich im Vergleich zu anderen Medizinern:innen noch einmal, weil es tagsüber kaum eine Möglichkeit zum Abschalten gibt und man permanent schwere Schicksale verkraften muss. Diese berufliche Spezialisierung ist nur für Ärzte:innen geeignet, die stressresistent und in der Lage sind, mit mentalem Druck umzugehen. Sie müssen die Ruhe bewahren und schnell Entscheidungen treffen. Stress ist ein ständiger Begleiter im Berufsleben des:der Notfallmediziners:in. Es geht bei sehr vielen Einsätzen um Leben und Tod, das erfordert von Arzt oder Ärztin eine gefestigte Persönlichkeit mit hohen ethischen Werten und eine verbindliche Art gegenüber Patienten und Angehörigen.

Es gibt wohl kaum eine sinnvollere und befriedigendere Tätigkeit, als Menschen das Leben zu retten. Auch in kritischen Situationen Ruhe auszustrahlen, einfühlsam mit Betroffenen umzugehen und sich nicht von der Umgebung oder anderen Menschen beeinflussen zu lassen, gehören zu den Kernkompetenzen eines:r Notfallmediziners:in. Er oder sie muss fähig sein, sich im Rettungsteam effizient abzustimmen und gut zusammenzuarbeiten. Dazu gehört eine klare Kommunikation gegenüber Kollegen:innen und Betroffenen. Ein:e Notarzt:ärztin muss zudem die nötige Flexibilität mitbringen, denn beinahe jeder Fall ist anders und lässt keine Routine aufkommen. Der Arbeitsalltag des:r Notfallmediziners:in beinhaltet ständig wechselnde Emotionen, die von Freude, Glück und Stolz über unfreiwillige Komik bis zu bewegender Tragik und tiefer Traurigkeit reichen. Interessenten für einen Einsatz als Notfallarzt:ärztin sollten diese Seite der beruflichen Beanspruchung nicht unterschätzen. Nur Mediziner:innen, die eine derartige dienstliche und seelische Belastung verkraften, können auf Dauer diese abwechslungsreiche, fordernde und erfüllende Arbeit ausführen.

Wie werde ich Notarzt:ärztin?

Ein Einsatz als Notfallarzt:ärztin kommt nur für Ärzte:innen in Betracht, die eine Weiterbildung Notfallmedizin absolviert und die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erworben haben. Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin wird auch als Notarztschein bezeichnet. Im Fachgebiet Anästhesie gehört die Weiterbildung Notfallmedizin und damit der Notarztschein zum obligatorischen Ausbildungsprogramm. Ärzte:innen aller anderen Fachrichtungen müssen den Notarztschein zusätzlich erwerben, wenn sie sich für die Weiterbildung Notfallmedizin interessieren, auf Intensivstationen eingesetzt oder bei lokalem Ärztemangel als Notfallarzt:in benötigt werden. 

In der Regel beginnt der Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nach der Facharztausbildung, die Ausbildung kann jedoch schon während der Weiterbildung zum:r Facharzt:ärztin begonnen werden. Beispielsweise existieren an Universitäten Arbeitsgruppen, die in Praktika das Üben und Trainieren von Notfallsituationen anbieten. Damit werden Studierenden, die Notfallmediziner:in werden möchten, Ängste genommen und sie können sich mit Notsituationen vertraut machen. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen für die Weiterbildung Notfallmedizin getroffen. Grundlage sind die jeweiligen Weiterbildungsordnungen, die von den Landesärztekammern beschlossen werden.

Aktuelle Notarzt Stellenangebot findest du zum Beispiel bei de.jooble.org.

Welche Voraussetzungen gelten?

Wer Notfallmediziner:in werden möchte, muss zunächst sein Medizinstudium erfolgreich abschließen und die Approbation als Arzt:Ärztin erlangen. Damit ist der:die angehende:r Mediziner:in berechtigt, seinen:ihren Beruf als Arzt:Ärztin eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird auf Antrag von der zuständigen Landesregierung erteilt. Um Notfallmediziner:in werden zu können, muss der:die interessierte Arzt:Ärztin den Notarztschein erwerben. Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erhält, wer nachstehende Bedingungen erfüllt:

  • eine mindestens 2-jährige Tätigkeit als Arzt:Ärztin in Weiterbildung in der unmittelbaren Patientenversorgung, davon mindestens ein halbes Jahr in der Notaufnahme oder in der Intensivmedizin bzw. im OP/ Anästhesiologie,
  • Beteiligung an wenigstens 50 Notarzteinsätzen unter Anleitung, davon müssen bis zu 25 Einsätze notfallmedizinisches Handeln, also lebensrettende Maßnahmen, erfordert haben,
  • Teilnahme am Notarztkurs als Kern der Weiterbildung Notfallmedizin, der von der Landesärztekammer anerkannt sein muss.

Wie lange dauert der Notarztkurs und welche Inhalte hat er?

Die Kenntnisse für den Notarztschein eignen sich Ärzte:innen in einer 80-stündigen Zusatzweiterbildung an. Der Notarztkurs kann auch als einwöchige Fortbildung absolviert werden. Die Kosten dafür betragen rund 1.000 Euro, die teilweise von den Arbeitgebern übernommen oder in Form von Sonderurlaub ermöglicht werden. Frage bei Deinem Arbeitgeber nach, ob diese Möglichkeit besteht. In manchen Bundesländern muss zum Abschluss des Kurses eine Prüfung abgelegt werden. Dafür musst Du Dich bei der zuständigen Landesärztekammer anmelden. Über die Inhalte der Ausbildung ist ein Logbuch zu führen, das als Beleg für die Prüfungsanmeldung bzw. Beantragung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gilt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung bekommen Ärzte:innen den Notarztschein.

Tipp: Die Prüfung sollte sich unmittelbar an den Kurs anschließen, da diese als ambitioniert gilt. Damit geht Dir nicht so viel präsentes Wissen verloren, was Du Dir später mühsam wieder neu erarbeiten musst.

Im Notarztkurs werden theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten vermittelt. So können bestimmte Fähigkeiten wie Reanimation oder Notfall-EKG-Diagnostik an Phantomen, Geräten und Modellen geübt sowie die Rettung aus Unfallwagen oder über einen Drehleiterkorb in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr trainiert werden. Folgende Inhalte bilden u. a. die Schwerpunkte der Ausbildung:

  • organisatorische, einsatztaktische Grundlagen, zum Beispiel Gesetze, Einsatzarten, Strukturen des Notdienstes, Aufgaben einer Leitstelle, Hygienemaßnahmen beim Umgang mit infektiösen Patienten in Notfällen, Maßnahmen zum Eigenschutz und zum Schutz von Patienten und Unbeteiligten an der Einsatzstelle oder Besonderheiten und Kontraindikationen bei ambulanter notärztlicher Versorgung
  • Grundlagen der technischen und medizinischen Rettung, Lagebeurteilung und des Katastrophenschutzes
  • Lagerung, Transport und Untersuchung des Notfallpatienten und Herstellung seiner Transportfähigkeit entsprechend der Leitlinien sowie das Erkennen kritischer und lebensbedrohlicher Zustände oder Einschätzung von Depressivität und Suizidalität des Patienten, einschließlich Gefährdungsprognose
  • Einleitung von symptomorientierten Erstbehandlungen bei Bewusstseinsstörungen, akuter Atemnot, Brustschmerz, Blutungen, Schock, Herzrhythmusstörungen usw.
  • diagnostische Maßnahmen, zum Beispiel Notfall-EKG
  • therapeutische Maßnahmen, beispielsweise Reanimationstraining, Durchführung von Defibrillation und Maskenbeatmung oder Einleitung und Aufrechterhaltung einer Notfallnarkose, Ausführung der Maskenbeatmung auch bei Säuglingen und Kindern
  • Anwendung zwischenmenschlicher Kompetenzen bei Teamarbeit, Führung, Entscheidungsfindung und Durchführung von Einsatznachbesprechungen.
Notarztschein - Inhalt der Zusatzweiterbildung
Notarztschein – Inhalt der Zusatzweiterbildung

Warum nimmt die Bedeutung von Notfallmedizinern:innen zu?

Der Mangel an Notärzten:innen vergrößert sich leider immer mehr, vor allem im ländlichen Raum. Das hat mehrere Ursachen. Generell steht weniger Nachwuchs für den Arztberuf zur Verfügung und gleichzeitig nimmt die Zahl der Patienten, vorwiegend Älterer, überproportional zu. Manche ländliche Gegend ist für junge Mediziner:innen wenig attraktiv und die ständige Einsatzbereitschaft des:r Notfallarztes:ärztin lässt sich mit dem Wunsch vieler Ärzte:innen nach der idealen Work-Life-Balance schlecht vereinbaren. Einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wechselnde Notfalldienste nicht förderlich. Hinzu kommt, dass die Infrastruktur in den Krankenhäusern oftmals unzureichend ausgestattet ist und immer mehr Erkrankte den Notruf aus nichtigen Gründen nutzen, sei es aus Bequemlichkeit oder weil Hausärzte:innen fehlen. 

Die Notfallversorgung in Deutschland muss diese Herausforderungen in den nächsten Jahren durch digitale Innovationen und die Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes Notarzt:ärztin meistern, um die hohe Qualität des deutschen Notfalldienstes zu bewahren. Dazu gehört ein Bündel von Maßnahmen wie bessere finanzielle Ausstattung von Krankenhäusern, organisatorische Verbesserungen, mehr Förderung für junge Mediziner:innen oder die bessere Aufklärung von Patienten über die Strukturen der Notfallversorgung in Deutschland.

Welche Versicherungen braucht ein:e Notfallarzt:ärztin?

Im gleichen Maße, wie die Verantwortung als Notarzt:ärztin wächst, erhöht sich der Bedarf an persönlicher Absicherung für den:die Mediziner:in. Haftungsfragen stehen bei der Betreuung von Notfallpatienten erfahrungsgemäß stärker im Mittelpunkt als im normalen Praxisalltag. Unter Stress passieren zwangsläufig mehr Fehler als bei bewährten Arbeitsabläufen. Über eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte müssen Medizinstudierende wie Ärzte:innen ohnehin verfügen, der:die Notfallmediziner:in braucht diese Police zwingend. Die Berufshaftpflicht für Mediziner:innen ist laut Musterberufsordnung (MBO) und im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vorgeschrieben. Gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind alle Vertragsärzte verpflichtet, für einen adäquaten Berufshaftpflichtschutz zu sorgen, dieser ist gegenüber dem Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.

Versicherungsschutz
Versicherungsschutz für Jungmediziner:innen

Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht für alle Mediziner:innen und sinnvoll?

Ärzte:innen haften für ihre Tätigkeit gegenüber Patienten, Angestellten oder dem Arbeitgeber. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte deckt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten ab, die meist weit über die finanziellen Möglichkeiten des:der Einzelnen hinausgehen. Sie hilft auch, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte deckt Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden von Behandlungsbedürftigen ab. Kein:e Arzt:Ärztin ist vor Fehlern gefeit, die versehentlich passieren und überwiegend der hohen Arbeitsbelastung oder Hektik im Alltag geschuldet sind. Gerade bei Notfällen können ärztliche Behandlungsfehler äußerst schwerwiegende Folgen haben, beispielsweise führt eine bleibende Behinderung zu Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe.

Während angestellten Ärzten:innen der Arbeitgeber in der Regel ein Haftpflichtangebot unterbreitet, müssen niedergelassene Mediziner:innen sich selbst um eine Berufshaftpflicht kümmern. Jedoch können Gesundheitsunternehmen Notärzte:innen und Medizinstudierende für Schäden am Patienten in Regress nehmen oder die Arbeitgeberversicherung deckt nicht alles ab. Bei der Haftpflicht sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Insbesondere die für Notfallärzte:innen komplizierten Arbeitsbedingungen können schnell zu einem Schadensersatzanspruch Behandelter führen. Der Gesetzgeber schreibt zudem seit 2021 eine Mindestdeckungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte vor, damit der:die Helfende vor finanziellen Forderungen ausreichend geschützt ist.

Für Vertragsärzte:innen müssen die Deckungssummen mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, wenn sie in ihrer Praxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kein Fachpersonal beschäftigen, und 5 Mio. Euro pro Schadensereignis mit fachlich qualifizierten Angestellten betragen. Die Deckungssumme darf im ersten Fall auf nicht weniger als das Doppelte der Mindestdeckungssumme im Kalenderjahr begrenzt, im zweiten Fall muss mindestens die 3-fache Maximierung der Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle im Jahr gewährleistet sein.

Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte:innen?

Versicherungs- und Rechtsexperten prüfen zunächst, ob eine Schadensersatzpflicht vorliegt oder nicht. Trifft dies zu, wird der Umfang des Schadensersatzes festgestellt. Danach erhält der:die Patient:in eine Entschädigung in Höhe der berechtigten Forderungen. Unbegründete Ansprüche werden durch die Rechtsschutzfunktion der Berufshaftpflichtversicherung für Mediziner:innen abgelehnt. Die Berufshaftpflicht übernimmt ebenso die Ausgaben für die Schadensabwicklung und rechtliche Unterstützung.

Tipp: Schadensfälle sind dem Versicherungsunternehmen, der privaten Krankenkasse und der gesetzlichen Krankenversicherung umgehend zu melden. Umgehend heißt: innerhalb von einer Woche. Der:die Mediziner:in muss alle vorhandenen Unterlagen und bekannten Informationen an die Versicherung übermitteln. In diesem Fall ist die ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer aufgehoben.

Welche Besonderheiten sind bei Notärzten:innen zu berücksichtigen?

Ein:e Arzt:Ärztin mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin kann nicht auf eine Berufshaftpflichtpolice verzichten. Sie gehört zu den Versicherungen, die jede:r Ärztin:Arzt abschließen muss. Ein vorhandener Vertrag sollte auf Aktualität, Rechtssicherheit und seine Tauglichkeit für diese verantwortungsvolle Tätigkeit überprüft werden. Priorität haben dabei Fragen wie: Ist meine Tätigkeit als Notfallarzt:ärztin abgedeckt? Sind alle Behandlungen, die ein:e Notarzt:ärztin ausführen muss, versichert? Dazu gehören beispielsweise auch Übungen und Handlungen im Rahmen der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin.

Wichtig sind die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Welche Zahlungen erforderlich sind, hängt davon ab, ob der:die Mediziner:in beispielsweise hauptberuflich als Freiberufler tätig ist oder den Notfalldienst als Nebentätigkeit ausführt oder als leitender Notarzt arbeitet. Die Tätigkeitsart hat Einfluss darauf, wie viele Notarztdienste im Jahr versichert sind. Für den leitenden Notfallarzt müssen für den Schadensfall wesentlich mehr Einsätze wie notwendige Leistungen abgedeckt sein als zum Beispiel für im Rettungswagen mitfahrende Medizinstudierende. Verfügen Vertragsarzt oder Vertragsärztin in der ambulanten Praxis über eine Berufshaftpflicht, reicht diese ggf. nicht aus, falls sie im Notfalldienst eingesetzt sind. Dadurch entsteht ein zusätzliches Haftungsrisiko, das ebenfalls abgedeckt werden muss. Die Lücke kann geschlossen werden durch:

  • Einschluss der Notarzttätigkeit in den bestehenden Vertrag mittels ergänzender tariflicher Regelungen,
  • Abschluss einer Zusatzversicherung für Notarzteinsätze,
  • Auflösung der bisherigen Berufshaftpflichtversicherung und Abschluss einer neuen, geeigneteren Police.

Welche dieser Möglichkeiten infrage kommt, lässt sich am besten mit einer kompetenten Ärzteberatung wie unserer klären. Wir beraten individuell und sachbezogen. Es lohnt sich, bestehende Versicherungsverträge regelmäßig, insbesondere unter dem Aspekt der Notfallversorgung, durchsehen zu lassen.

Beratungsprozess
Dein Weg zu uns

Wer hilft beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung?

Wer Notfallmediziner:in werden möchte, muss belastbar sein, sich im besten Fall dazu berufen fühlen und in einer Fortbildung die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erwerben. Damit nicht nur Erkrankte und Verunglückte gut versorgt werden, sondern der:die Notfallarzt:ärztin auch gegen Haftungsansprüche abgesichert ist, braucht er eine Berufshaftpflichtversicherungspolice. Der Zeitdruck und die nicht vollständigen technischen und medizinischen Möglichkeiten im Rettungsdienst erhöhen das ohnedies hohe Berufsrisiko für Notfallärzte:innen weiter. Das erfordert einen angemessenen Versicherungsschutz, um das Privatvermögen des:r Arztes:Ärztin zu schonen. Da die Angebote und das Preis-Leistungs-Verhältnis von vielen individuellen Faktoren wie Art und Umfang der ärztlichen Tätigkeit, Schadenshistorie oder ambulanten und stationären Charakteristika abhängen, empfiehlt sich das Hinzuziehen unserer erfahrenen Ärzteberatung. 

Du kannst Deine Berufshaftpflichtversicherung Weiterbildung bei uns direkt online unter: Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende abschließen. Hast Du Fragen zu dieser oder anderen obligatorischen Versicherungen für Ärzte:innen und Karrierechancen nach dem Medizinstudium, wende Dich direkt an uns und vereinbare online einen Beratungstermin über: Berufshaftpflichtversicherung-Beratung oder Orientierung für Medizinstudierende. Dort erfährst Du, welche Optionen Dir nach dem Abschluss Deines Medizinstudiums offenstehen. Unsere Ärzteberatung erklärt komplexe Sachverhalte leicht verständlich, passt Angebote individuell an und weist auf Spezifika hin. Wir sind Spezialisten für Fragen rund um den Arztberuf und Ärzteversicherungen.

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